Wir bieten die Lieferung und den Empfang von Dokumenten per Paket (Omniva usw.) an.
Über das Übersetzungsbüro A&S
Die Firma A & S wurde im Jahre 1992 als eine der ersten privaten Strukturen der Übersetzungsbranche in der Republik Lettland gegründet. Die Firmenleiterin ist Tatjana Lāce, Vorstandsmitglied.
Im Laufe dieser Jahre wurde ein breiter Kreis von Kunden gebildet, darunter Botschaften, Anwaltskanzleien, verschiedene Unternehmen und Firmen.
Wir nehmen Dienstleistungen hoch qualifizierter Übersetzer in Anspruch, die mit verschiedenen Sprachen arbeiten
Wir übersetzen geschäftliche, juristische, technische Unterlagen und andere Texte, auch mit notarieller Beglaubigung.
Wir beschäftigen uns auch mit Dolmetschen und mit schriftlichem Übersetzen
Übersetzungsdienste in Riga und Lettland
Übersetzungsleistungen in und aus den folgende Sprachen
Übersetzungen aus dem: Russischen, Englischen, Deutschen, Estnischen, Litauischen, Polnischen, Tschechischen, Ukrainischen, Weißrussischen, Französischen, Italienischen, Spanischen, Portugiesischen, Schwedischen, Dänischen, Finnischen, Holländischen, Flämischen.
Übersetzungen ins: Russische, Englische, Deutsche, Estnische, Litauische, Polnische, Tschechische, Ukrainische, Weißrussische, Französische, Italienische, Spanische, Portugiesische, Schwedische, Dänische, Finnische, Holländische, Flämische.
Am häufigsten sind Übersetzungen der folgenden Dokumente erforderlichTulkojamo:
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Bescheinigungen,
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Geburtsurkunden,
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Heiratsurkunden,
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Sterbeurkunden,
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Dokumente über die Ausbildung,
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Gerichtsdokumente,
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medizinisch dokumente,
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Rentenbücher,
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Arbeitsbücher
Übersetzung der technischen Texte
Wir übersetzen technische Texte unterschiedlicher Komplexität
Übersetzungsleistungen in Lettland
Das Übersetzungsbüro befindet sich in Riga, aber wir nehmen Bestellungen in ganz Lettland an.
Fragen und Antworten
Was ist eine notariell beglaubigte Übersetzung?
Eine notarielle Übersetzung (auch notariell bestätigte oder notariell beglaubigte Übersetzung) ist die Übersetzung eines öffentlichen Dokuments, dessen Richtigkeit ein vereidigter Notar und ein vereidigter Übersetzer mit ihren Unterschriften und Siegeln beglaubigen und bestätigen.
Es gibt zwei Arten von notariell beglaubigten Übersetzungen.
Notarielle Übersetzung mit Beglaubigung zum Originaldokument
Diese Übersetzung enthält drei Teile:
1. das Originaldokument;
2. die Übersetzung des Dokuments;
3. den Beurkundungstext der Übersetzung.
Ist das Dokument übersetzt, so werden alle oben genannten Teile des Dokuments geheftet, nummeriert und versiegelt, sodass ein einziges Dokument entsteht.
Notarielle Übersetzung mit Beglaubigung zu einer Kopie des Dokuments
Die notarielle Übersetzung mit Beglaubigung zu einer Kopie des Dokuments enthält:
1. die Kopie des Dokuments;
2. den Beurkundungstext der Kopie;
3. die Übersetzung des Dokuments;
4. den Beurkundungstext der Übersetzung.
Auch in diesem Fall werden alle Blätter des Dokuments geheftet, nummeriert und versiegelt, sodass ein einziges Dokument entsteht.
In welchen Fällen ist eine notarielle Übersetzung erforderlich?
Die Notwendigkeit einer notariell beglaubigten Übersetzung wird durch eine Reihe von lettischen Rechtsvorschriften bestimmt (z. B. durch Handelsgesetz, Gesetz über die Grundbücher sowie durch andere Rechtsnormen).
Im Folgenden werden die häufigsten Beispiele aufgeführt, wenn eine notariell beglaubigte Übersetzung erstellt werden muss.
Notarielle Übersetzungen sind für im Ausland ausgestellte öffentliche Dokumente erforderlich, die dem Handelsregister, dem Register des Schiedsgerichts und den anderen offiziellen Institutionen in Lettland vorzulegen sindveicami.
Notarielle Übersetzungen sind für in Lettland ausgestellte öffentliche Dokumente erforderlich, die für die Legalisierung und / oder Einreichung bei ausländischen Institutionen erstellt werdenveicami.
Wenn die Übersetzung des Dokuments vom Notar beglaubigt wird, bedeutet dies, dass die Rechtmäßigkeit der Ausstellung des Dokuments, die Richtigkeit seiner Ausführung und die Echtheit der Signatur des unterschriebenen Beamten sowie die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument überprüft und bestätigt worden sindlai.
Wie kann ich eine notariell beglaubigte Übersetzung bekommen?
Das Verfahren zur Erlangung einer notariell beglaubigten Übersetzung ist wie folgtvien:
1. Der Kunde kontaktiert das Übersetzungsbüro.
2. Im Übersetzungsbüro legt der Kunde das Originaldokument vor.
3. Der vereidigte Übersetzer übersetzt das Dokument und der vereidigte Notar beglaubigt die Richtigkeit der Übersetzung apliecina pie zvērināta notāra.
4. Der Kunde erscheint im Übersetzungsbüro, erhält die notariell beglaubigte Übersetzung und bezahlt die erbrachte Dienstleistung.
5. Der vereidigte Notar ist berechtigt, nur dann ein beglaubigtes Dokument auszugeben, wenn er sich mit dem Original des Dokuments vertraut gemacht hat.
Für weitere Informationen telefonieren Sie auf: +371 67 227 059
Legalisierung von Übersetzungen (Apostille)
Unter der Legalisierung des übersetzten Dokuments versteht man die Beglaubigung der Echtheit der auf ihm stehenden Signatur und des Siegels.
Diese Dienstleistung wird in Lettland von einem Konsularbeamten erbracht, der ein Dokument, das in einem Land ausgestellt wird, rechtskräftig auch in einem anderen Land macht.
In Lettland wird die Beglaubigung der Echtheit der Dokumente (ihre Legalisierung) vom Konsularischen Departement des Außenministeriums ausgeführt, das sich in Riga befindet.
Welche Dokumente bedürfen in der Regel einer Legalisierung?
1. Eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Republik Lettland im betreffenden Land legalisiert in Lettland ausgestellte Dokumente, die für die Vorlage im Ausland vorbestimmt sind
Bevor Sie aus verschiedenen Gründen ins Ausland fahren, müssen Sie herausfinden, welche Dokumente abhängig vom Zweck der Reise (Arbeit, Studium, standesamtliche Eheschließung) erforderlich sind.
Es ist auch notwendig herauszufinden, wie das Verfahren zur Legalisierung öffentlicher Dokumente, die in Lettland ausgestellt wurden, im betreffenden Land ist: Sollten diese Dokumente vom Konsularischen Departement des Außenministeriums oder nach einem anderen Verfahren legalisiert werden?
2. Im Ausland ausgestellte Dokumente
Um öffentliche Dokumente, die im Ausland ausgestellt wurden, in Lettland zu verwenden, ist ihre Legalisierung durch das Konsularische Departement des Außenministeriums oder die diplomatische oder konsularische Vertretung der LR im betreffenden Land notwendig.
3. Bevor Sie die Dokumente zur Legalisierung einreichen, wird es empfohlen, sich an die diplomatische Vertretung des betreffenden Landes zu wenden und herauszufinden, welche Dokumente der Legalisierung bedürfen:• nur das Originaldokument,
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nur das Originaldokument / die notariell beglaubigte Kopie des Dokuments,
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nur das Originaldokument / die notariell beglaubigte Kopie des Dokuments,
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oder das Originaldokument / die notariell beglaubigte Kopie und die Übersetzung des Dokuments.
In welchen Fällen ist die Legalisierung des Dokuments nicht möglich?
Verfügt das Konsularische Departement des Außenministeriums nicht über ein Muster der Unterschrift des Beamten, der das Dokument unterzeichnet hat, und über ein Muster des Siegels oder Stempels, so kann das Dokument nicht legalisiert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten ist auch nicht möglich, wenn sie nicht die Anforderungen für die Erstellung von Dokumenten erfüllen, die durch die Gesetzgebung festgelegt wurden (z. B. ein Dokument, seine Kopie oder Übersetzung wird nicht geheftet und versiegelt, das Dokument nicht laminiert ist sowie in anderen Fällen).
Für weitere Informationen telefonieren Sie auf: +371 67 227 059
Warum wir?
Das Unternehmen beschäftigt hochqualifizierte Übersetzer in verschiedenen Sprachen
Wir übersetzen geschäftliche, juristische, technische und andere Texte
Wir übersetzen sowohl mündlich als auch schriftlich
Beglaubigte Übersetzungen im Zentrum von Riga
A & S – Übersetzungsbüro in Riga
Telefone
Telefon 1:+371 67 227 059
Telefon 2:+371 67 228 410
Büro:+371 26 814 154
E-Mails:
a.s@auns.lv
Verbindungen:
Gesetzlicher Name:
A & S
Gesetzliche Adresse:
Merķeļa 10-23, Riga, LV-1050
Registernummer:
40003100431
Arbeitsstunden
Montag - Donnerstag: 10.00 - 18.00
Freitag:10.00 - 17.00
Samstag / Sonntag: geschlossen
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